16 bis 17 Jahre

Ab deinem 16. Lebensjahr bist du dazu verpflichtet, einen Personalausweis im Einwohnermeldeamt zu beantragen, sofern du keinen gültigen Reisepass besitzt. Du bist jedoch nicht verpflichtet, den Personalausweis immer bei dir zu tragen, musst ihn aber auf Verlangen einer Behörde oder der Polizei vorzeigen können.
Auch bist du nun eidesmündig, das heißt ein Richter kann von dir verlangen, dass du schwörst, als Zeuge vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Bei Filmen gilt: ist dieser für dein Alter freigegeben, darfst du nun alleine bis 24 Uhr ins Kino. Auch bei Videos und PC-Spielen gelten noch die Altersfreigaben.
Auch darfst du bis 24 Uhr alleine in Discos oder Kneipen. Du kannst Bier, Wein und Sekt kaufen. Hochprozentiges und Alkopops sowie Rauchen ist jedoch nach wie vor verboten.
Ab 17 Jahre kannst du zudem den “Führerschein mit 17” machen, der offiziell “Begleitetes Fahren” heißt. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du allerdings nur ans Steuer, wenn dich eine Person begleitet, die mindestens 30 Jahre alt, namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist und mindestens schon 5 Jahren selber den Führerschein besitzt. Im Ausland gilt diese Fahrerlaubnis allerdings nicht. Mit 18 kannst du dann den vollwertigen Führerschein beantragen.