18 Jahre
Du bist nun voll geschäftsfähig, somit kannst du alle Kaufabschlüsse selbst tätigen und Verträge abschließen. Allerdings bist du damit auch für die Folgen und evtl. Schulden verantwortlich.
Du bist voll deliktfähig und prozessfähig. Zwischen 18 und 21 Jahre entscheidet der Richter, ob du noch als Jugendlicher behandelt wirst oder schon als Erwachsener. Ab dem 21. Geburtstag greift dann uneingeschränkt das allgemeine Strafrecht für Erwachsene.
Du kannst den Führerschein fürs Auto machen.
Du kannst frei entscheiden, wen du heiraten möchtest.
Es gibt keine Grenzen mehr durch das Jugendschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz. Du darfst in der Öffentlichkeit rauchen, Zigaretten kaufen. Auch in Bezug auf Alkohol, Ausgehen, Filme und PC-Spiele gibt es keine Einschränkungen mehr.
Zudem kannst du wählen gehen.